Entrümpelung
Keller, Dachboden, Garage, Wohnung, Haus oder Gewerberäume müssen leer werden.
Zur Entrümpelung →KISTENFREI · RÄUMEN · VERWERTEN · ENTSORGEN
Von der einzelnen Entrümpelung bis zur kompletten Wohnungs-, Nachlass- oder Firmenauflösung.
Wir räumen, transportieren und entsorgen. Bevor etwas wegkommt, prüfen wir außerdem, welche Gegenstände noch verwertet oder verkauft werden können.
Sie müssen nicht vorher alles sortieren oder organisieren.
WOMIT KÖNNEN WIR HELFEN?
Wählen Sie den Bereich, der zu Ihrer Situation passt.
Keller, Dachboden, Garage, Wohnung, Haus oder Gewerberäume müssen leer werden.
Zur Entrümpelung →Eine komplette Wohnung muss geräumt und für Übergabe, Verkauf oder Umzug vorbereitet werden.
Zur Wohnungsauflösung →Nach einem Todesfall müssen Gegenstände gesichtet, organisiert, verwertet und Räume aufgelöst werden.
Zur Nachlassauflösung →Betriebsräume, Lager oder Werkstätten müssen geräumt und vorhandenes Inventar sinnvoll verwertet werden.
Zur Firmenauflösung →DAS KISTENFREI-PRINZIP
Bevor Gegenstände entsorgt werden, schauen wir genauer hin.
Was Sie behalten möchten, bleibt bei Ihnen. Gegenstände mit erkennbarem Wiederverkaufswert prüfen wir auf eine mögliche Verwertung. Was weder benötigt noch sinnvoll verwertet werden kann, wird geräumt und fachgerecht entsorgt.
Was Ihnen wichtig ist oder weiter genutzt werden soll, wird nicht angerührt.
Wir schauen, welche Gegenstände möglicherweise noch einen wirtschaftlichen Wert haben.
Geeignete Gegenstände können abhängig von Art, Zustand und Nachfrage separat verwertet werden.
Alles Übrige wird aus den Räumen entfernt, abtransportiert und ordnungsgemäß entsorgt.
SO LÄUFT ES AB
Ein klarer Ablauf ohne unnötige Umwege.
Sie beschreiben kurz, was geräumt werden soll. Fotos helfen uns bei einer ersten Einschätzung.
Wir sehen uns die Räume und den tatsächlichen Umfang vor Ort an.
Nach der Besichtigung wissen Sie verbindlich, welche Leistungen enthalten sind und was die Räumung kostet.
Wir räumen die vereinbarten Bereiche und übergeben die Fläche anschließend wie vereinbart.
HÄUFIGE FRAGEN
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Nach einer Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches Angebot für den vereinbarten Leistungsumfang.